Hochwild Hegegemeinschaft

Zweck der Hochwildhegegemeinschaft ist es, in ihrem räumlichen Wirkungskreis eine ausgewogene Hege aller darin vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige Abschussplanung zu gewährleisten. Vor allem Rotwild bedarf einer großflächigen Bewirtschaftung wegen doch sehr großen Streifgebieten dieser Wildart.

Geschäftsführer Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen
Jürgen Wälder
J.Waelder@aon.at

Die Aufgaben der HHG sind insbesondere

  • Mitwirken bei Wildbestandsermittlungen und darauf aufbauend
  • Erstellung von einvernehmlichen Abschussplänen zwischen Revierinhabern und Verpächtern
  • Mitwirken bei der Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne
  • Abstimmung und Durchführung von Hegemaßnahmen

Die Organe der HHG sind

  • der Vorsitzende S.D. Fürst Erich zu Waldburg-Zeil
  • der Stellvertreter bzw. Geschäftsführer Jürgen Wälder
  • die Hegegemeinschaftsversammlung in Form der Revierinhaber
  • Die HHG gliedert sich auf in 5 Hegeringe mit insgesamt 74 Revieren auf 82.550,5 ha. Einem Abschussplan unterliegende Schalenwildarten sind in allen Hegeringen Reh-, Rot- und Gemswild. Steinwild kommt vor in den Hegeringen V und VI, wird allerdings nicht bejagt.

Die Bejagungskonzeption der Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen (HHG SF)

  • Dem Rotwild wird zu Lasten des Rehwildes und des Gemswildes im Wald ein besonderes Bestandsrecht eingeräumt. Die rigorose Bejagung des Rehwildes geht dabei einher mit der Vorgabe der Landesregierung, Rehwild in Hoch- und Berglagen nicht mehr zu füttern. Zur Bestandssicherung des Gemswildes sind Maßnahmen zur Beruhigung des Gratgemsbereiches zu erfolgen, um zu verhindern, dass der Gems, in den Wald gedrückt, zu Schaden gehen und erlegt werden muss.
  • Auf Sanierungsflächen wird männliches Rehwild und Gemswild ohne Schonzeiten über das ganze Jahr bejagt; weibliches Rehwild und Gemswild wird – abseits gesetzlicher Schon- und Schusszeiten – unter Berücksichtigung des Tierschutzes bejagt.
  • Die von gesetzlichen Schuss- und Schonzeiten abweichende Bejagung von Problemflächen wird nicht als von der Weidgerechtigkeit abweichendes Verhalten betrachtet.
  • Zur Sicherstellung des uneingeschränkten Vertrauens zwischen Grundeigentümern, Behörden und Jägern verpflichtet sich die Jägerschaft freiwillig zum körperlichen Nachweis erlegten Schalenwildes.
  • Die Bejagung auf den Hirsch der Altersklasse I wird am 16.Oktober eines jeden Jagdjahres freiwillig eingestellt.
  • Rotwildzählungen werden gemeinsam mit den Grundeigentümern durchgeführt.
  • Das jagdliche Bemühen um waldbauliche Erfolge wird ergänzt durch Maßnahmen des Einzelschutzes durch die Jägerschaft.
  • Die Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen lässt in ihr Tun anerkannte wildbiologische Erkenntnisse einfließen; die Jagd orientiert sich – neben der traditionellen Brunftjagd auf den starken alten Hirsch – vorwiegend an schadensmindernden Jagdmethoden.