Jagdhundewesen
Je mehr ich von den Menschen sehe, um so lieber habe ich meinen Hund.
Friedrich ll . der Große von Preußen
Seit tausenden von Jahren besteht die Jagdgemeinschaft Mensch und Hund.
Unsere vierbeinigen Jagdbegleiter bringen seit jeher mit Nase, Ausdauer, Wildschärfe und Intelligenz einen unschätzbaren Beitrag für eine erfolgreiche, tierschutzgerechte Jagdausübung.
Die Arbeit vor und nach dem Schuss mit unseren ausgebildeten Jagdhunden wird, auch trotz voranschreitender Technisierung der Jagd, weiterhin einen unverzichtbaren Bestandteil unseres jagdlichen Wirkens darstellen.
Zur Erreichung dieses Ausbildungsstandes bietet der Kreisjagdverband Oberallgäu für unsere Mitglieder seit vielen Jahren einen Vorbereitungskurs zur QBPO (qualifizierte Brauchbarkeits-prüfungsordnung) an, um so die Brauchbarkeit für den Einsatz im Revier nachzuweisen und zu gewährleisten.
Seit 2024 ist die Durchführung der Brauchbarkeit nach den Vorgaben der QBPO neu geregelt, was uns die Ausbildung und Prüfung am Wasser erschwert und nicht mehr umsetzen lässt.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Hundeobleute zur Verfügung.
Die Obfrau / der Obmann für das Jagdhundewesen ist zuständig für:
- die Beratung der Mitglieder bezüglich der Anschaffung, Haltung, Ausbildung, Prüfung und den jagdlichen Einsatz von Jagdhunden,
- die Organisation und Abhaltung von Ausbildungskursen und Weiterbildungsmaßnahmen,
- die Organisation und Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung sowie
- die Betreuung und Weiterbildung der Nachsuchengespanne.
Hundearten
Jagdhunde im Überblick
Vorstehhunde
- Mittelgroße bis große Hunde (Arbeit im Feld)
- Spezialisiert auf Niederwildjagd in Feldrevieren → Feldarbeit
- Suche,Vorstehen, Verlorenbringen, Wildschärfe, Vielfältige, Einsatzgebiete, Waldarbeit, Wasserarbeit
- Mittelgroße Hunde (ca. 55 cm)
- Retriever sind auf das Apportieren spezialisiert
- Weitere Einsatzgebiete: Wasserarbeit, weniger auch Schweißarbeit, Jagen stumm
- Kleine bis mittelgroße Hunde
- Langhaariges Haarkleid
- Eigenschaften: spurlaut, kurzjagend, Verlorenbringen, Wildschärfe
- Einsatzgebiete:Waldjagd (Stöbern, Buschieren), Wasserjagd, Schweißarbeit
- Synonym: Jagende Hunde, Laufhunde
- Klein bis mittelgroß
- Eigenschaften: Gute Nase, Spurwille, Spurlaut, Spursicherheit, Wildschärfe, Verlorenbringen
- Einsatzgebiete: Großräumige Stöberjagd, Schweißarbeit/Nachsuche, Brackieren, Drückjagd
- Ausgezeichnete Schweißarbeit
- Weitere Eigenschaften: Wildschärfe, Jagen laut
- Altersangabe: Mit Vollendung des ersten Lebensjahres → Beendigung der Ausbildung → „Hund hängt im Behang“
Beispiel: Hund im 3. Behang ist ein Schweißhund im 4. Lebensjahr
- Synonym: Bauhunde
- Unterteilung in Teckel (Dachshunde) und Terrier
- Teckel:Kleine Hunde
Eigenschaften: spurlaut, Wildschärfe
Einsatzgebiete: Baujagd, Stöberjagd, Schweißarbeit - Terrier: Kleine Hunde
Eigenschaften: Spurlaut, Wildschärfe, Verlorenbringen, Jagen in Meuten
Einsatzgebiete: Baujagd, Stöberjagd, Schweißarbeit, Wasserarbeit
Nachsuchengespanne
Anerkannte Nachsuchengespanne für revierübergreifende Nachsuchen
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können.
Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Schalenwild erlösen.
Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sowie die konkreten Berechtigungen und Verpflichtungen eines anerkannten Nachsuchengespanns finden sich in § 20a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Berechtigungen
Ein beauftragtes, behördlich anerkanntes Nachsuchengespann und eine vom Nachsuchenführer bestimmte Begleitperson, die Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist, dürfen zum Zweck der Nachsuche Reviergrenzen ohne Zustimmung der Revierinhaber überschreiten. Der Nachweis über die Anerkennung ist bei der Nachsuche mitzuführen.
Bei der Nachsuche dürfen Nachsuchenführer und Begleitperson Langwaffen führen, mit diesen schießen und krankgeschossenes oder verletztes Schalenwild erlegen. Ein weiterer brauchbarer Jagdhund oder ein in Ausbildung zur Nachsuche befindlicher Jagdhund dürfen mitgeführt werden.
Der Auftraggeber der Nachsuche hat den Revierinhaber, in dessen Revier das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, unverzüglich zu benachrichtigen und das Schalenwild zu versorgen.
Alle an erfolgten Nachsuchen beteiligten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Abgesehen von Mitteilungen an den Auftraggeber und andere von der Nachsuche betroffene Revierinhaber oder Auskünften gegenüber Behörden oder Gerichten dürfen gegenüber Dritten keine revier- oder personenbezogenen Angaben gemacht werden.
Landkreis Oberallgäu
Arno Bletzinger
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0178 / 1680973
Matthias Rietzler
Alpenländische Dachsbracke
0160 / 99898178
Markus Schwarz
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0175 / 2238899
Jörg Tarne
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0159 / 03781695
08378 / 93094
Albin Zeitler
Bayerischer Gebirgsschweißhund
08323 / 3914
0157 / 768403377
0157 / 51712970
